Agenturvertrag
Media-Agenturen machen jährlich 30, 50 und mehr Verträge. Werbungtreibende hingegen im Schnitt noch nicht einmal einen alle drei Jahre. Im Regelfall machen nicht etwa die Auftraggeber, die Kunden, den Vertragsvorschlag, sondern die Agenturen. Zur Vertragsverhandlung tritt die Mehrzahl der Kunden mit ihren Hausjuristen an, während Media-Agenturen spezialisierte interne und/oder externe Fachanwälte auffahren. Die Aufzählung über die Ursachen des evidenten Ungleichgewichts ließe sich fortsetzen.
Gute Agenturführung und das eher vielzitierte als gelebte partnerschaftliche Miteinander setzen indes voraus, dass ein ausgewogener Media-Vertrag geschlossen wird, der auch die Kundenrechte angemessen abbildet. Das ist in der Mehrzahl der Fälle nicht so. Dafür bezahlen die Kunden teuer: Unspezifische Leistungsbeschreibungen, eingeschränkte Audit- und Revisionsrechte, einseitige und interessengeleitete Honorar- und Bonusbestimmungen, intransparente „Black-Boxes“ rund um Trading und Programmatic, unambitionierte Zahlungsziele und schwache Haftung sind hierbei nur die Klassiker.